Webinar 3 «MWST» – Was unterscheidet das Inkassogeschäft vom Geschäft mit Geldforderungen und der Schuldübernahme?
Inhalt
Die Erscheinungsformen der als «Factoring» oder «Zentralregulierung» bezeichneten Geschäfte sind vielfältig. Sie umfassen die folgenden Dienstleistungen, wobei die Aufzählung nicht abschliessend ist:
- Finanzierung (Vorauszahlung der Debitoren);
- Forderungskauf / Forderungsabtretung;
- Übernahme des Delkredererisikos;
- Übernahmen von Verbindlichkeiten Bürgschaften und anderen Sicherheiten;
- Inkasso;
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
- Debitorenmanagement;
- administrative Leistungen.
Die Komplexität des Geschäfts erhöht sich weiter, wenn Leistungen an mehrere Parteien, insbesondere Gläubiger und Schuldner, erbracht werden. Die einzelnen Leistungsbeziehungen müssen separat analysiert und beurteilt werden.
Werden die Dienstleistungen international – z.B. in einem Konzern – angeboten, stellen sich auch grenzüberschreitende Fragen betreffend Ort der Leistungserbringung und Bezugsteuerpflicht.
Da es sich um ein Leistungsbündel handelt, ist nach den Kriterien der Rechtsprechung und der Praxis zu entscheiden, ob die gebündelten Leistungen einheitlich oder getrennt – allenfalls nach der überwiegenden Leistung – zu beurteilen sind.
Die Praxis der ESTV zur Abgrenzung zwischen Geschäft mit Geldforderungen und Inkassogeschäft ist im Grundsatz klar formuliert, wobei das entscheidende Kriterium die Übernahme des Delkredererisikos ist. Jedoch hat die Anwendung der Praxis auf konkrete Einzelfälle gezeigt, dass die Beurteilung nicht immer eindeutig ist. So ist zum Beispiel die Übernahme des Delkredererisikos nicht immer mit einer Forderungsabtretung verbunden. Liegt in diesem Fall ein Geschäft mit Geldforderungen oder vielleicht doch ein Inkassogeschäft vor?
Im Zusammenhang mit der Zentralregulierung ist auch eine Grenze zu ziehen zwischen Finanzgeschäften und «normalen» Lieferketten. Wann wird die zentrale Regulierung der Lieferungen und der damit verbundenen Zahlungen zu einem von der Steuer ausgenommenen Geschäft im Bereich des Geld- und Kapitalverkehrs?
Dabei kann nicht genügend betont werden, dass es sich um eine Einzelfallbeurteilung handelt und somit die Qualifikation des einen Falles nicht ohne Weiteres zur Beurteilung eines anderen Falles herangezogen werden kann. Jede Abweichung vom «Normalfall» kann zu einer unterschiedlichen steuerlichen Qualifikation führen.
Themen-schwerpunkte
– Programm –
Was unterscheidet das Inkassogeschäft vom Geschäft mit Geldforderungen und der Schuldübernahme?
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Referat
– Programm Ende –
Nützliche Hinweise
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Damit genügend Zeit für den Gedankenaustausch
auch ausserhalb der Workshops bleibt, sind die Vertiefungsseminare zum Teil zweitägige Veranstaltungen, bei welchen auch auf das Ambiente besonderer Wert gelegt wird.
Die Vertiefungsseminare richten sich an erfahrene Steuerfachleute und solche, die es werden wollen.
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Im Rahmen der Working-Skills-seminare können Sie Ihre nicht-steuerspezifischen Kompetenzen trainieren, die für den Erfolg in der Steuerpraxis wichtig sind. Zum Beispiel Arbeitstechniken, Kreativität oder Kommunikationsfähigkeiten.
Diese Seminare werden nur sporadisch durchgeführt.
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Sie wollen «à jour» sein: Update-Seminare
In den Update-Seminaren nehmen wir Gesetzes- oder Praxis-Änderungen im Steuerrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten zum Anlass, die Auswirkungen auf die Steuerpraxis unter die Lupe zu nehmen. Dabei werden – soweit sinnvoll – auch die Grundlagen dargestellt.
Update-Seminare sind insbesondere auch die jeweils 90-minütigen Webinar-Veranstaltungen, welche über die Mittagszeit ausschliesslich online durchgeführt werden. Sie befassen sich schwergewichtig mit den laufenden aktuellen Entwicklungen.
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Auch in der Romandie ist das ISIS präsent und bietet Seminarveranstaltungen in französischer Sprache an. Dabei handelt es sich in der Regel um Vertiefungsseminare. Das Thema wird jeweils unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen ausgewählt.
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Die Tax Trips führen Sie ins Ausland und bieten die Möglichkeit, das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden. Sie reisen in andere Länder und lernen nicht nur deren steuerliche Besonderheiten kennen, sondern auch die kulturellen und kulinarischen Spezialitäten. Die Weiterbildungsveranstaltungen werden in enger Zusammenarbeit mit lokalen Institutionen sowie vor Ort praktizierenden Steuerexpertinnen und -experten durchgeführt.
Tax Trips finden nur sporadisch statt.